Das ASchG besagt, dass die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen umfassend vor Gefahren zu schützen ist. Mit der Novelle des ASchG wird nun auch festgehalten, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Dies hat nun zum Ziel einen notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen un die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren.
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